Die versicherten Personen, die die Versicherungsleistungen von Europ Assistance in Anspruch nehmen können, sind die Versicherungsnehmer, die im Besitz eines Skipasses mit dem Vermerk des bei der Vertragsstation abgeschlossenen Versicherungsprodukts oder eines anderen Dokuments oder Nachweises sind, das bzw. der den Abschluss der Versicherung belegt.